Der Antragsteller ist während der Bindefrist an den gestellten Versicherungsantrag gebunden, welcher gesetzlich geregelt ist. So beträgt diese im Rahmen einer Sachversicherung zwei Wochen, in der Haftpflicht, der Unfall- und der Kraftfahrtversicherung vier Wochen und in der Lebens- und der Krankenversicherung sechs Wochen. Jedoch ist die vertraglich geregelte Frist maßgeblich.