Bei juristischen Personen handelt es sich um Zusammenschlüsse von Personen – oder Sachgesamtheiten, welche durch den Zusammenschluss rechtsfähig werden. Es wird in juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts unterscheiden.
Bei juristischen Personen handelt es sich um Zusammenschlüsse von Personen – oder Sachgesamtheiten, welche durch den Zusammenschluss rechtsfähig werden. Es wird in juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts unterscheiden.
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